Therapieablauf & Kosten

Therapieablauf

Vor Therapiebeginn lade ich Sie zu einem unverbindlichen Erstgespräch in meine Praxis für Verhaltenstherapie ein.
Dies soll Ihnen die Möglichkeit geben, einen Eindruck von mir als Therapeutin zu bekommen und Informationen zur Behandlung, den Rahmenbedingungen, sowie zu meiner persönlichen Arbeitsweise zu erhalten. Entscheiden Sie sich eine Therapie bei mir aufzunehmen,
ist der erste Schritt in der Therapie die gemeinsame Definition und Konkretisierung Ihrer individuellen Therapieziele. Auf Basis dieser
Therapieziele werde ich Sie über geeignete Interventionen aufklären und mit Ihnen konkrete Therapiemethoden besprechen, welche zur
Erreichung Ihrer Ziele zum Einsatz kommen sollen.

Wenn Sie einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren möchten, schreiben Sie mir gerne eine E-Mail an
praxis-elena.schmidt@mail.de oder rufen Sie mich an unter 0159 03772568.
In diesem Erstkontakt können Sie gerne schon folgende Fragen beantworten:

•    Welches  Anliegen führt Sie zu mir?
•    Bei welcher Krankenkasse sind Sie versichert?
•    Welche Termine können Sie aktuell einrichten?


Kosten

Private Krankenversicherung und Beihilfe

Die Kosten für eine ambulante Psychotherapie werden in der Regel von den privaten Krankenkassen und der Beihilfe übernommen.
Die Handhabung der Kostenübernahme ist jedoch abhängig von den individuellen Vertragsbedingungen Ihrer Krankenversicherung.
Ich empfehle Ihnen daher, bereits vor dem Erstgespräch die individuellen Vertragsbedingungen mit Ihrer Krankenversicherung zu klären.
Anschließend beantrage Ich gerne mit Ihnen gemeinsam die Psychotherapie. Die Therapiekosten stelle ich Ihnen in Rechnung, diese können
Sie dann bei Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle einreichen. Als Berechnungsgrundlage für die psychotherapeutische Behandlung orientiere
ich mich an der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

 Die Beihilfe des Landesverwaltungsamts Berlin bezahlt in der Regel 5 probatorische Sitzungen ohne Antragsstellung.
Im Anschluss ist es möglich, je nach Bedarf, 25 oder 45 Therapiesitzungen zu beantragen. Wenn die Behandlungsziele in dieser Zeit
nicht erreicht wurden, ist es möglich, auf 60 Therapiesitzungen und dann nochmal auf max. 80 Sitzungen verlängern.

Selbstzahlung

Die Abrechnung der psychotherapeutischen Behandlung ist auch auf Selbstzahlerbasis möglich. Das Honorar orientiert sich an dem
Stundensatz der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP mit 100,55 Euro pro Therapieeinheit à 50 Minuten).

Gesetzliche Krankenkassen

Eine Abrechnung mit allen gesetzlichen Krankenkassen ist möglich.

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